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BGH, 03.02.1961 - 4 StR 532/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 15, 386
- NJW 1961, 888
- MDR 1961, 520
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.03.1962 - 4 StR 12/62
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.03.1962 - 4 StR 475/61
Abschüssiges Gelände - Abstellen eines Fahrzeugs - Sicherungsmaßnahmen gegen …
Wie der erkennende Senat in BGHSt 15, 386 ausgesprochen hat, ist der Kraftfahrer grundsätzlich verpflichtet, alle an seinem Fahrzeug gegen eine mögliche Verkehrsgefahr vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen zu gebrauchen, auch wenn er deren Notwendigkeit im einzelnen nicht durchschaut; er darf sich nicht darauf verlassen, daß unter günstigen Bedingungen eine Sicherungsvorkehrung genügen würde, sondern muß damit rechnen, daß aus einem ihm unbekannten Grunde, etwa wegen einer für ihn nicht ohne weiteres erkennbaren Abnutzung einer Vorrichtung, der erstrebte Schutz der Verkehrsteilnehmer nur durch Anwendung der mehreren vom Fahrzeugerbauer vorgesehenen Hilfen gewährleistet ist (…a.a.O. S. 389 f). - OLG Düsseldorf, 23.12.1985 - 5 Ss OWi 401/85 Wird - wie vorliegend - das Kraftfahrzeug auf offener Straße abgestellt, müssen alle vorhandenen und üblicherweise hierfür bestimmten Sicherungen, einschließlich der vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nach § 38 a StVZO , betätigt werden (BGHSt 15, 386; BGHSt 17, 289, 293; BGH in NJW 62, 1164; BGH in VerkMitt 70, 15; OLG Zweibrücken in VersR 80, 435 ..).
- BGH, 30.05.1962 - 4 StR 48/62
Pflichten des Führers eines Kraftfahrzeugs beim Verlassen seines Fahrzeugs - …
Übrigens hat auch der beschließende Senat gerade in letzter Zeit wiederholt die Pflicht des Kraftfahrzeugführers betont, alle technischen Einrichtungen seines Fahrzeugs auszunutzen, die geeignet sind, die Gefahren von Unfällen im Verkehr herabzumindern, selbst wenn er deren Notwendigkeit nicht durchschaut (BGHSt 15, 386). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 560/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit …
Als Halter des Zuges war der Angeklagte verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle gegen eine mögliche Verkehrsgefahr vorgesehenen Sicherungseinrichtungen gebraucht (vgl. auch BGHSt 15, 386), insbesondere, daß alle Bremsanlagen des Zuges einwandfrei wirksam werden konnten (BGH VRS 22, 211). - BGH, 21.12.1962 - 4 StR 405/62
Rechtsmittel
In der Entscheidung BGHSt 15, 386 hat er zum Ausdruck gebracht, daß dem Kraftfahrer, der nicht alle an seinem Fahrzeug gegen eine mögliche Verkehrsgefahr vorgesehenen Sicherungsvorrichtungen gebraucht hat, regelmäßig der Einwand, er habe die Folgen seiner Nachlässigkeit nicht voraussehen können, selbst dann versagt ist, wenn er die Notwendigkeit seiner Pflicht zur Anwendung der Sicherungsvorrichtungen nicht oder nicht völlig durchschaut hat.